Gewerbe: Februar 2023

Gewerbe: Februar 2023

Inflation frisst Versicherungssumme

Die globalen Entwicklungen der letzten Jahre haben unter anderem durch die Preisexplosionen im Öl-, Gas- und Stromsektor diese Kosten massiv in die Höhe getrieben. Dies sorgt – in Verbindung mit diversen politischen Entscheidungen in der EU und in Deutschland, sowie der anhaltenden Materialknappheit und Lieferproblemen bei verschiedensten Produkten – dafür, dass heftig an der Preisschraube gedreht wurde und die Inflation im Oktober 2022 auf eine Rekordhöhe von 10,4 Prozent gehievt wurde. Und auch für 2023 prognostiziert das renommierte Research-Unternehmen Statista eine Steigerung der Inflationsrate um 8,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Diese Entwicklung kann sich leider negativ auf Ihren Versicherungsschutz auswirken. Ist eine starre Versicherungssumme vereinbart, kann es sein, dass diese in der heutigen Situation nicht mehr ausreichend ist. Betrachten wir dies am Beispiel einer Inhaltsversicherung. Hier wird die Versicherungssumme durch die Neuwerte der Betriebseinrichtung ermittelt, den sie bei Abschluss des Vertrags hat. So ermittelte man bei unserem fiktiven Vertrag eine nötige Summe von 100.000 Euro. Nach einem Brand stellt ein Gutachter nun aber fest, dass der Neuwert aller Geräte, Maschinen, Büroelektronik und Vorräte in diesem Betrieb 2023 bei 135.000 Euro liegt. Die nötige Versicherungssumme wurde also um 35.000 Euro zu niedrig gewählt. Im Verhältnis zwischen Ist- und Soll-Summe wird daher auch der entstandene Schaden gekürzt. Dies auch dann, wenn der Schaden unter den vereinbarten 100.000 Euro liegt. Der Versicherer hat das Recht, die Entschädigung zu quoteln, also auf das Verhältnis anzupassen, das zwischen den beiden Summen besteht, da ja der Gesamtwert versichert werden müsste. In unserem Beispiel würde die Firma also immer auf einem guten Viertel eines Schadens sitzenbleiben. Bei besseren Tarifen wie z. B. unseren speziellen Deckungskonzepten würde immerhin bis zur vereinbarten Versicherungssumme voll geleistet werden. Bei einem Totalschaden blieben aber dennoch die fehlenden 35.000 Euro selbst zu stemmen.

Von der beschriebenen Problematik sind neben der Inhaltsversicherung auch die Elektronik- und die Maschinenversicherung betroffen. Damit Ihre Verträge weiterhin in vollem Umfang den Schutz bieten, den Sie zurecht auch von ihnen erwarten, empfehlen wir dringend zu überprüfen, ob die momentane Preissituation eine Erhöhung der Versicherungssumme nötig macht. Ist das der Fall – und das kann bei alten Verträgen schon durch die normale Preisanpassung der vergangenen Jahre geschehen – sorgt nur eine Anpassung der Summe dafür, alles wieder ins rechte Lot zu rücken.

Nehmen Sie dieses Thema bitte nicht auf die leichte Schulter. Gerade in unruhigen Zeiten sollte man sich auf seine Versicherung verlassen können – das setzt aber auch Ihr Mitwirken als Vertragspartner voraus. Bitte kommen Sie auf uns zu, falls Sie höheren Summenbedarf erkennen. Wir kümmern uns gerne um alles weitere.

Alles klar bei Ihren Betriebsrenten?

Seit dem 1. Januar 2022 müssen Sie als Arbeitgeber diesen Zuschuss von 15 Prozent auch für alle vor 2019 geschlossenen Entgeltvereinbarungen leisten – und zwar spätestens mit der ersten Gehaltsabrechnung für den Januar. Davon ausgenommen sind lediglich Entgeltumwandlungsvereinbarungen, die über eine Direktzusage oder Unterstützungskasse umgesetzt wurden. Wird diese Bezuschussung nicht vorgenommen, kann dies zivilrechtliche und evtl. sogar strafrechtliche Folgen haben. Wir würden Ihnen gerne dabei helfen, diese zu vermeiden.

Je nach Größe der Belegschaft kann die Umsetzung der Gesetzesnorm mit nicht unerheblichem Aufwand verbunden sein. Wir stellen oft auch fest, dass bei Weitem noch nicht alle nötigen Informationen ihren Weg in die Personalbüros gefunden haben. Gerne schulen wir Ihre Mitarbeiter oder unterstützen bei der Umsetzung.

Vielleicht gelingt es uns auch, die generelle Durchdringung mit betrieblicher Altersvorsorge in Ihrer Firma zu erhöhen. Wer fürs Alter vorgesorgt hat, der hat eine Sorge weniger und den Kopf freier für seinen beruflichen Alltag.

Teilen Sie uns Veränderungen bitte immer zeitnah mit, damit Ihr Versicherungsschutz nicht leidet!

Als Ihr Versicherungsmakler sind wir natürlich auch Versicherungsvermittler. Allerdings ist unser Berufsstand als einziger alleine dem Auftrag des Kunden – also Ihnen – verpflichtet. Wir müssen Versicherungslösungen für Sie finden, die zu Ihrer Risikosituation passen.


Zu unseren Aufgaben zählt auch die laufende Aktualisierung Ihrer Absicherung. Und da das Leben einem ständigen Wandel folgt, tut sich da oft so viel, dass man nicht immer sofort daran denkt, den Versicherungsmakler zu informieren.

Deshalb möchten wir Sie daran erinnern, uns möglichst immer umgehend zu benachrichtigen, wenn sich etwas ändert. Dies kann beispielsweise die Einstellung neuer Mitarbeiter sein, das Steigen Ihres Jahresumsatzes oder die Anschaffung von neuer Betriebseinrichtung. Sie beziehen einen weiteren Standort (beispielsweise ein Lager) oder bauen ein neues Gebäude? Dann wäre es gut, wenn Sie schon in der Planungsphase mit uns sprechen.

Sie haben Solar- oder Fotovoltaikanlagen an Ihrem Geschäftsgebäude installieren lassen? Sie beziehen neuerdings Waren von außerhalb Europas oder liefern Ihre Erzeugnisse ins Ausland? Sie nehmen seit Kurzem die Dienste von Subunternehmern in Anspruch oder arbeiten selbst als Subunternehmer? Sie wechseln die Rechtsform oder erweitern Ihr Angebot um neue Dienstleistungen oder Warengruppen?

Alles dies kann – muss aber nicht – zu Veränderungen bei Ihrem Versicherungsbedarf führen. Für Sie prüfen und bewerten können wir das aber eben nur, wenn Sie uns diese Veränderungen (möglichst schon im Vorfeld) auch mitteilen.

Bitte helfen Sie uns dabei, dass wir unseren Job für Sie auch so gut machen können, wie es Ihr Anspruch ist. Wir sind jederzeit gerne für alle Fragen rund um Ihren Versicherungsschutz für Sie da.

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