GEWERBLICH GENUTZTE FAHRRÄDER? DAS HAT POTENZIAL!
Bei den Absatzzahlen von Fahrrädern ist in den letzten Jahren eine enorme Steigerung zu verzeichnen. Im Jahr 2021 sind weit über
zwei Millionen Räder verkauft worden und somit mehr als doppelt so viele wie in 2019 (Quelle: Destatis). Die Gründe hierfür sind neben dem ökologischen Aspekt und der Nutzung als Fitnessstudioalternative natürlich auch die stark zunehmende Popularität von E-Bikes.
Doch nicht nur im privaten Bereich erfreuen sich die Drahtesel immer größerer Beliebtheit, auch der gewerblichen Nutzung kommt
beim Fahrradboom eine wichtige Rolle zu. In einem Betrieb finden sich in der Regel zwei überwiegende Nutzungsmöglichkeiten:
Als Fahrzeug für Fahrradkuriere, als mitunter auch dreirädriges Lastenfahrrad für lokale Transporte oder ganz klassisch als Transportmittel für Pizza- und Burgerlieferdienste, sowie als Fahrrad, welches Sie als Unternehmer leasen und Ihren Mitarbeitern als „Job- oder Dienstrad“ zur Verfügung stellen. Dieses Fahrradleasing ist nicht nur für E-Bikes möglich und Ihre Angestellten können es sowohl für den Arbeitsweg als auch beliebig in der Freizeit nutzen.
Egal auf welche Weise Fahrräder in Ihrem Betrieb genutzt werden und egal, ob es E-Bikes oder rein durch Muskelkraft angetriebene Velozipede sind − einen Mehrwert bieten sie in jedem Fall! Bei der Anschaffung und abhängig von der geplanten Nutzung können
Investitions- und Instandhaltungskosten anteilig steuerlich geltend gemacht werden. Ein attraktives Leasingangebot als Mitarbeiterbenefit im Rahmen eines Gehaltsumwandlungsmodells erhöht die Mitarbeiterbindung und kann Ihnen bei der Suche nach potenziellen Bewerbern einen Vorteil gegenüber anderen Arbeitgebern verschaffen, welche solche Leistungen nicht anbieten. Mittlerweile wird die Anschaffung von betrieblich genutzten Fahrrädern auch von staatlicher Seite und auf Länderebene mit verschiedenen Förderprogrammen unterstützt.
Sobald die Entscheidung gefallen ist, dass Fahrräder auf die eine oder andere Weise im Unternehmen Einzug halten werden, steht
auch die Frage nach einer sinnvollen Absicherung im Raum. Der reine Diebstahl kann vom Nutzer über seine Hausratversicherung
abgesichert werden. Dabei sind vertragliche Obliegenheiten wie die Nutzung separater Ketten- oder Bügelschlösser oder die Nachtzeitklausel zu beachten. Sie als Arbeitgeber können das Rad über eine Geschäftsinhaltsversicherung gegen Diebstahl versichern. Wesentlich umfangreicheren Schutz bieten spezielle Fahrradversicherungen. Damit lassen sich anbieterabhängig neben Diebstahl auch Kasko- und Schutzbriefleistungen versichern. Im Rahmen des Diebstahlschutzes ist zum einfachen Diebstahl des gesamten Fahrrads auch der Teilediebstahl, beispielsweise von Akku oder Sattel, versichert.
Bei der Kaskokomponente kann − ähnlich wie beim Kraftfahrzeug − zwischen Voll- und/oder Teilkasko gewählt und Fall- und Sturzschäden, Bedienungsfehler, Verschleiß sowie weitere Gefahren wie Vandalismus abgesichert werden. Werden Schutzbriefleistungen eingeschlossen, so wird das Rad bei Pannen oder Unfällen geborgen und repariert. Außerdem sind häufig zahlreiche Serviceleistungen wie ein Ersatzfahrrad eingeschlossen. Besonders bei intensiv genutzten oder auch bei teureren Rädern,
Pedelecs oder Lastenrädern ist eine weitreichende Deckung sehr zu empfehlen.
DIENSTREISEN INS AUSLAND?
Im Zuge der Globalisierung wächst die Welt immer mehr zusammen. Dies kann es auch notwendig machen, dass Mitarbeiter ins Ausland reisen müssen. Trifft das auch auf Ihr Unternehmen zu? Egal ob Anlagenbau in Indien, Lieferantenbesuch in China oder Geschäftsessen in Dubai − ein Risiko ist häufig nur unzureichend abgesichert: Die Gesundheit Ihrer Angestellten auf Dienst- und Geschäftsreisen.
Viele Arbeitgeber gehen davon aus, dass ihre Mitarbeiter auf Dienstreisen ausreichend durch die eigene gesetzliche Krankenversicherung geschützt sind. Für Geschäftsreisen innerhalb Deutschlands mag der bestehende Versicherungsschutz tatsächlich ausreichen, aber bei Reisen ins Ausland kann es zu Problemen kommen. Behandlungskosten im Ausland sind durch die heimische Krankenversicherung nicht immer vollumfänglich abgedeckt, vor allem dann nicht, wenn der Schadensfall außerhalb der Schengen-Staaten auftritt. In einem solchen Fall leistet die gesetzliche Krankenversicherung nämlich in der Regel gar nicht mehr und auch die Kosten für den Rücktransport nach Deutschland werden nicht übernommen. Die klassische Auslandsreisekrankenversicherung leistet vor allem für private Urlaubsreisen. Einige Anbieter, aber bei Weitem nicht alle Tarife, bieten auch bei beruflich motivierten Auslandsaufenthalten Deckung an.
Umso wichtiger ist es, dass Sie als Arbeitgeber Ihrer gesetzlich geregelten Fürsorgepflicht nachkommen. Diese besagt, dass bei Krankheit oder Unfall von Mitarbeitern im Ausland das Unternehmen voll für die entstehenden Kosten haftet. Mit einer Geschäfts- oder Dienstreiseversicherung können Sie Ihrer Fürsorgepflicht in diesem Bereich Genüge tun und sowohl kurzfristige Auslandsaufenthalte bis 180 Tage als auch Langzeitdienstreisen mit unbegrenzter Reisedauer absichern. Abhängig vom gewählten Tarif lassen sich auch verschiedene Zusatzbausteine wie Reiserücktritt, -abbruch, -unfall, -haftpflicht oder -gepäck einschließen. Außerdem ist eine solche Versicherung auch ein starkes Argument auf dem Arbeitsmarkt. So zeigen Sie bestehenden und neuen Mitarbeitern, dass Ihnen an deren Wohlergehen gelegen ist.
WIE GEHT ES IHREN GEWERBEKUNDEN?
Die letzten beiden Jahre waren für viele Betriebe nicht einfach. Corona, die „Ever Given“-Krise im Suezkanal und die angespannte
Lage an Märkten (Rohstoffe, Stahl, Halbleiter etc.) haben manches vorher solide Unternehmen in arge Bedrängnis gebracht. Wissen Sie um die wirtschaftliche Situation bei Ihren Geschäftspartnern und gewerblichen Kunden?
In den allermeisten Fällen ist es doch so, dass Sie bzw. Ihr Betrieb die bestellten Waren oder Dienstleistungen liefert und Ihr Kunde
nach Erhalt der Ware bzw. Erledigung des Auftrags eine Rechnung erhält. Was aber, wenn die erwarteten Zahlungen ausbleiben, weil
der Auftraggeber zwischenzeitlich zahlungsunfähig geworden ist? Im schlimmsten Fall kann dies dazu führen, dass Ihr eigenes Unternehmen in eine existenzbedrohende Schieflage gerät.
Mit dem Abschluss einer Warenkreditversicherung können Sie Ihren Betrieb gegen solche Zahlungsausfälle absichern. Ein solcher Vertrag kann Ihnen aber (abhängig vom jeweiligen Anbieter) sogar noch viel mehr bieten als nur den reinen Ersatz einer ausgefallenen Forderung.
So lassen sich durch ständige Bonitätsprüfungen oft schon im Vorfeld Zahlungsschwierigkeiten bei nationalen und internationalen
Kunden und Interessenten erkennen, bevor ein Vertrag eingegangen wird. Sie sichern die Liquidität Ihres Unternehmens und erhöhen damit Ihre Chancen auf attraktivere Kredite und Finanzierungen bei Banken. Außerdem können Sie Ihre Kundenbeziehungen intensivieren und Ihren Kundenstamm ausbauen, da Sie aufgrund der abgesicherten Forderungen günstigere Zahlungsbedingungen anbieten können. Und nicht zuletzt können Sie sich durch das Einräumen von längeren Zahlungszielen für Ihre Geschäftspartner einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.
Kontaktieren Sie uns bitte, wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema wünschen! Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Bildnachweis: Clipdealer: B:79035754